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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,102912
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13 B ER (https://dejure.org/2013,102912)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13 B ER (https://dejure.org/2013,102912)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - L 7 AS 1288/13 B ER (https://dejure.org/2013,102912)
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  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG 1. Senat, Dritte Kammer, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2500 § 927 ff.).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13
    Danach war und ist die Übernahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht für Geschäftsräume, sondern ausschließlich für private Wohnungsräume vorgesehen (BSG, a. a. O.; BSG, Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 119/10 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 21).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13
    Denn § 22 SGB II knüpft mit seinen tatbestandlichen Voraussetzungen an die sozialhilferechtlichen Regelungen an und entspricht weitgehend der früheren sozialhilferechtlichen Vorschrift des § 3 Abs. 1 der Regelsatzverordnung vom 23. Juli 1996 und der Nachfolgeregelung des § 29 Abs. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (BSG, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS3/05 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 1).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 6 AS 520/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2013 - L 7 AS 1288/13
    Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dient aber nicht dazu, zu Lasten der Beteiligten anderer Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung des Gerichts zu erlangen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 6 AS 520/07 ER).
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